Risikobeurteilung

Risikobeurteilung

Wir führen für Sie eine Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 durch und dokumentieren diese nach ISO/TR 14121

Identifizierung von Gefährdungen

Jede Maschine bringt eine Vielzahl unterschiedlicher Gefährdungen mit sich. In der Risikobeurteilung müssen diese alle betrachtet werden. Beginnend bei mechanischen Gefährdungen wie Quetschungen, Stöße und Scherungen, weiter über Elektrische Gefährdungen, Thermische Gefährdungen sowie Gefährdungen durch Stoffe und noch mehr.

Es gibt eine Vielzahl an Gefährdungen die auftreten können und dementsprechend behandelt und bewertet werden müssen, damit Ihre Maschine den anzuwendenden Richtlinien und Verordnungen entspricht.

Wir starten die Risikobeurteilung Ihrer Maschine mit einer umfangreichen Betrachtung aller möglichen Gefährdungen, damit hier auch keine übersehen wird.


Bestimmung des Risikos

Für jede identifizierte Gefährdung wird das Risiko anhand der Schwere einer möglichen Verletzung, der Aufenthaltsdauer im Gefährdungsbereich, der Möglichkeit der Gefährdungsvermeidung und der Wahrscheinlichkeit des Eintritts bestimmt.

Die Werte, welche für die vorgenannten Parameter im Rahmen der Risikobeurteilung gewählt wurden, werden dabei ausführlich beschrieben und dokumentiert, so dass bei einer späteren Prüfung nachvollzogen werden kann, wie und warum in einer Risikobeurteilung ein Risiko hoch oder niedrig eingeschätzt wurde.


Risikominderungsmaßnahmen

Kommt der Bewertende im Anschluss an die Ermittlung des Risikos zu dem Schluss, dass das Risiko nicht akzeptabel ist, so müssen Maßnahmen zur Minderung des Risikos getroffen werden. Diese Maßnahmen müssen dabei ausführlich beschrieben und dokumentiert werden, damit hier kein Spielraum für Interpretationen herrscht.

Ebenso schützt die ausführliche Beschreibung der Maßnahme, den Inverkehrbringer einer Maschine vor evtl. Manipulationen nach der Inverkehrbringung. Ist hier eine Maßnahme in einer Risikobeurteilung gut beschrieben und kommt es aufgrund einer späteren Manipulation zu einem Unfall, kann derjenige welcher die Maschine in Verkehr gebracht hat, anhand der Risikobeurteilung nachweisen, dass die Anlage sicher ausgeliefert wurde.


Kraft und Druckmessung für kollaborierende Roboterapplikationen

Wird ein Robotersystem kollaborierend in der Methode der Kraft- und Leistungsbegrenzung betrieben, so muss nach Anwendung dieser Risikominderungsmaßnahme nachgewiesen werden, dass bei einer Kollision keine Verletzungen entstehen können. Hierzu sind innerhalb der Applikation die Kräfte und Drücke in allen möglichen Kollisions-szenarien zu ermitteln und zu bewerten. Basis für die Bewertung ist dabei die ISO/TS 15066 sowie für die Berechnung der freien Kollision die ISO/PAS 5672.

Wir führen für Sie im Rahmen unserer Risikobeurteilung diese Kraft- und Druckmessung durch und erstellen für Sie ein Messprotokoll, welches der Risikobeurteilung beigefügt wird.

Sollten Sie keine komplette Risikobeurteilung von uns benötigen und lediglich eine Kraft- und Druckmessung inklusive Messprotokoll benötigen, so bieten wir Ihnen natürlich auch dieses so gerne an.

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Regelmäßige Prüfung von nicht trennenden Schutzeinrichtungen

Als Betreiber einer Maschine unterliegen Ihnen gewisse Betreiberpflichten. Eine davon ist, dass Sie die Schutzeinrichtungen Ihrer Maschine regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und Funktion prüfen müssen. Bei trennenden Schutzeinrichtungen ist dies oft noch relativ einfach, da nur geprüft werden muss, ob der Zaun oder die Schutzumhausung noch ihren Zweck erfüllt. Bei nicht trennenden Schutzeinrichtungen, wie Laserscannern oder Sicherheitslichtgittern ist hier dagegen regelmäßig (im allgemeinen jährlich) eine Messung durchzuführen um zu prüfen, ob die Schutzeinrichtung die Maschine noch zuverlässig und schnell genug abschalten. Hierzu ist eine Nachlaufmessung durchzuführen.


Wir bieten Ihnen in unserem Portfolio gerne den Service der Nachlaufmessung an Ihren Maschinen an und prüfen Ihre Lichtgitter und Laserscanner, damit Sie der BetrSichV in Ihrem Unternehmen genüge tun. Unsere Prüfer erfüllen dabei die Anforderungen der TRBS 1203 und sind zur Prüfung berechtigte Personen.

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