Zwar werden die Kollisionskräfte und -drücke innerhalb von kollaborierenden Roboterapplikationen mit Kraft- und Leistungsbegrenzung im Rahmen der Risikobeurteilung durch den Betreiber ermittelt, jedoch obliegt auch dem Betreiber der Roboterapplikation nach der Übergabe des Herstellers, die Wirksamkeit der Kollisionserkennung regelmäßig zu prüfen. Die DGUV gibt hierzu einen jährlichen Intervall als Empfehlung aus.
Hierbei ist es jedoch nicht notwendig vollumfänglich alle Messungen aus der Risikobeurteilung zu wiederholen. In der Regel genügt eine Referenzmessung, die jährlich wiederholt wird. Ist der Messwert hierbei unverändert ist die Prüfung damit abgeschlossen. Hat sich der Messwert um mehr als 10% erhöht, sollten alle möglichen Klemm- und Kollisionsstellen neu gemessen werden.
Gerne führen wir hier mit unserem nach TRBS 1203 befähigten Prüfern die Messungen für Sie durch.