WIr unterstützen Sie bei Ihren Betreiberpflichten
Als Betreiber einer Maschine unterliegen Ihnen gewisse Betreiberpflichten. Eine davon ist, dass Sie die Schutzeinrichtungen Ihrer Maschine regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und Funktion prüfen müssen. Bei trennenden Schutzeinrichtungen ist dies oft noch relativ einfach, da nur geprüft werden muss, ob der Zaun oder die Schutzumhausung noch ihren Zweck erfüllt. Bei nicht trennenden Schutzeinrichtungen, wie Laserscannern oder Sicherheitslichtgittern ist hier dagegen regelmäßig (im allgemeinen jährlich) eine Messung durchzuführen um zu prüfen, ob die Schutzeinrichtung die Maschine noch zuverlässig und schnell genug abschalten. Hierzu ist eine Nachlaufmessung durchzuführen.
Wir bieten Ihnen in unserem Portfolio gerne den Service der Nachlaufmessung an Ihren Maschinen an und prüfen Ihre Lichtgitter und Laserscanner, damit Sie der BetrSichV in Ihrem Unternehmen genüge tun. Unsere Prüfer erfüllen dabei die Anforderungen der TRBS 1203 und sind zur Prüfung berechtigte Personen.
Zwar werden die Kollisionskräfte und -drücke innerhalb von kollaborierenden Roboterapplikationen mit Kraft- und Leistungsbegrenzung im Rahmen der Risikobeurteilung durch den Betreiber ermittelt, jedoch obliegt auch dem Betreiber der Roboterapplikation nach der Übergabe des Herstellers, die Wirksamkeit der Kollisionserkennung regelmäßig zu prüfen. Die DGUV gibt hierzu einen jährlichen Intervall als Empfehlung aus.
Hierbei ist es jedoch nicht notwendig vollumfänglich alle Messungen aus der Risikobeurteilung zu wiederholen. In der Regel genügt eine Referenzmessung, die jährlich wiederholt wird. Ist der Messwert hierbei unverändert ist die Prüfung damit abgeschlossen. Hat sich der Messwert um mehr als 10% erhöht, sollten alle möglichen Klemm- und Kollisionsstellen neu gemessen werden.
Gerne führen wir hier mit unserem nach TRBS 1203 befähigten Prüfern die Messungen für Sie durch.