Die Maschinenrichtlinie (MRL) ist ein zentrales Element der europäischen Produktsicherheitsgesetzgebung, die sicherstellen soll, dass Maschinen in der Europäischen Union (EU) sicher betrieben werden können. Sie legt grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für Maschinen fest, um den Schutz von Menschen und Tieren sowie den Schutz von Eigentum zu gewährleisten. Mit der Einführung der Maschinenverordnung (MV) im Jahr 2023 erfolgt eine grundlegende Neubewertung der Rahmenbedingungen für die Sicherheitsanforderungen an Maschinen. In diesem Artikel betrachten wir die Historie der Maschinenrichtlinie und die wesentlichen Änderungen, die die Maschinenverordnung mit sich bringt, sowie deren Auswirkungen auf Maschinenbauer und Roboterintegratoren.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde 2006 verabschiedet und trat 2009 in Kraft. Sie war ein entscheidender Schritt in der Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen für Maschinen innerhalb der EU und sollte einen einheitlichen Sicherheitsstandard gewährleisten. Die MRL legte fest, dass Maschinen, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit entsprechen müssen.
Im Zuge der fortschreitenden Technologisierung, insbesondere im Bereich der Robotik und Automatisierung, war es offensichtlich, dass eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen notwendig wurde. Um den aktuellen technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurde die Maschinenverordnung 2023 n. F. verabschiedet. Sie ersetzt die bestehende Maschinenrichtlinie und definiert einen neuen rechtlichen Rahmen für Maschinen und ihre Integration. Bis zum 20. Januar 2027 haben Integratoren und Maschinenbauer Zeit, sich mit den Inhalten der neuen Maschinenverordnung auseinander zu setzen. An diesem Stichtag tritt sie dann in Kraft und löst damit die bis dahin gültige Maschinenrichtlinie ab.
Die Maschinenverordnung umfasst nicht nur traditionelle Maschinen, sondern auch robotergestützte Systeme und autonomes Fahren. In der zunehmend digitalisierten und automatisierten Fertigungswelt ist der erweiterte Anwendungsbereich von großer Bedeutung. Maschinenbauer und Roboterintegratoren müssen nun bei der Entwicklung ihrer Produkte die neuen Anforderungen an autonome Systeme berücksichtigen.
Mit der Maschinenverordnung wird der Aspekt der Cybersecurity in den Mittelpunkt gerückt. Sicherheitsanforderungen für Software und digitale Systeme sind jetzt integraler Bestandteil der Konformität. Dies bedeutet, dass Maschinenbauer und Roboterintegratoren geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um die Sicherheit ihrer Maschinen gegen Cyberangriffe zu gewährleisten. Dazu gehören regelmäßig durchgeführte Sicherheitsprüfungen und Updates. Grundlage für die Behandlung der Cybersecurtity ist dabei der Cyber resilance act der EU, welchen wir hier noch in einem zukünftigen Blog Beitrag detaillierter behandeln werden.
Die Neuregelungen verlangen eine umfassendere Risikobeurteilung und Dokumentation. Hersteller werden aufgefordert, detaillierte technische Unterlagen zu erstellen, die den gesamten Lebenszyklus der Maschinen abdecken, einschließlich Konstruktion, Produktion, Testung und Inbetriebnahme. Die Dokumentation dient nicht nur der Transparenz, sondern auch der Rückverfolgbarkeit von Sicherheitsmaßnahmen und möglichen Risiken, die während des Betriebs auftreten können.
Hier könnte man natürlich erst einmal denken, dass dies doch auch schon in der Maschinenrichtlinie so vorgegeben wurde, Allerdings bringt die Maschinenverordnung (MV) in Bezug auf dieses Thema einige präzisierende und erweiternde Neuerungen mit sich, die für Maschinenbauer und Roboterintegratoren von Bedeutung sind.
So verlangt Maschinenverordnung zum Beispiel eine detailliertere Risikobewertung, die auch spezifische Risiken im Zusammenhang mit neuen Technologien, wie z.B. der Integration von Software oder KI, berücksichtigt. Während die MRL schon eine Risikobewertung verlangte, wird in der MV näher beschrieben, wie solche Bewertungen konkret durchzuführen sind, vor allem im Kontext autonomer Systeme.
Ebenso wird die Dokumentationsanforderungen unter der Maschinenverordnung enger gefasst und fordert eine bessere Nachvollziehbarkeit der Sicherheitsevaluierung. Hersteller müssen umfassende technische Unterlagen bereitstellen, die alle identifizierten Risiken, die durchgeführten Bewertungen und die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren. Während auch die MRL bereits Dokumentation verlangte, wird in der MV nun mehr Wert auf eine konsistentere und nachvollziehbare Struktur gelegt.
Die Maschinenverordnung führt verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren ein, die je nach Art und Risikostufe der Maschine angewendet werden. Diese Verfahren sind dabei differenzierter und spezifischer auf die jeweilige Maschine oder das System zugeschnitten. So müssen Maschinenbauer und integratoren sicherstellen, dass sie über das notwendige Know-how und die Ressourcen verfügen, um diese neuen Verfahren einzuhalten. Speziell beim Thema KI im Bereich Safety ist besondere Vorsicht geboten. Denn hier schreibt die MV klar vor, dass sobald eine KI im Bereich Safety Verwendung findet (auch wenn nur eine Teilkomponente der Gesamtanlage eine KI im Bereich Safety hat), eine annerkannte Prüfstelle (wie z.B. der TÜV) für das Konformitätsbewertungsverfahren heran zu ziehen ist.
Eine weitere wichtige Änderung ist die verstärkte Marktüberwachung. Die Behörden werden mehr Verantwortung für die Überwachung der Einhaltung der neuen Regelungen haben. Dies bedeutet, dass Maschinenbauer und Roboterintegratoren proaktiv sicherstellen müssen, dass ihre Produkte den Anforderungen entsprechen, da unangemessene Nonkonformität zu rechtlichen Folgen führen kann. Das heißt, die MV legt mehr Gewicht auf die fortlaufende Überprüfung und Anpassung der Risikobeurteilung. Das bedeutet, dass nach der Marktfreigabe ständig überprüft werden muss, ob die Maschinen weiterhin den neuen Anforderungen und Sicherheitsstandards entsprechen, insbesondere wenn neue Risiken identifiziert werden.
Die Einführung der Maschinenverordnung hat weitreichende Konsequenzen für Maschinenbauer und Roboterintegratoren:
Die Maschinenverordnung stellt einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung der Sicherheitsstandards für Maschinen und automatisierte Systeme dar. Mit ihrem erweiterten Anwendungsbereich, den neuen Anforderungen an Cybersecurity und der verstärkten Verantwortung für die Dokumentation und Risikobewertung wird auf Maschinenbauer und Roboterintegratoren eine entscheidende Rolle zu kommen, damit die neuen Regelungen erfolgreich umgesetzt werden.
Die Änderungen der Maschinenverordnung bringen sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Insbesondere der Fokus auf moderne Technologien und Sicherheitsaspekte wie Cybersecurity unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, sich ständig weiterzuentwickeln und anzupassen. Um in einem zunehmend wettbewerbsintensiven und technologisch komplexen Umfeld erfolgreich zu sein, müssen Maschinenbauer und Roboterintegratoren die neuen Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern auch als Gelegenheit nutzen, um Innovationen voranzutreiben und Sicherheitsstandards zu übertreffen.
Die Anpassung an die Maschinenverordnung erfordert Zeit und gründliche Vorbereitung. Unternehmen sollten folgende Schritte berücksichtigen:
Die Maschinenverordnung markiert einen bedeutenden Wandel für den Maschinenbau und die Robotik-Integration in Europa. Die neuen Anforderungen bieten die Chance, Sicherheitsstandards auf ein höheres Niveau zu heben und innovative Lösungen zu erforschen, die den Bedürfnissen einer dynamischen Industrie gerecht werden. Maschinenbauer und Roboterintegratoren sind gefordert, sich proaktiv mit den neuen Vorschriften auseinanderzusetzen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um nicht nur gesetzeskonform zu sein, sondern auch wettbewerbsfähig zu bleiben.
In einer Zukunft, die zunehmend auf Automatisierung und digitale Technologien setzt, wird die Fähigkeit, sich schnell an neue regulatorische Rahmenbedingungen anzupassen, entscheidend für den Erfolg von Unternehmen in der Maschinenbau- und Robotikbranche sein. Gerne beraten wir von Cobot Safety Sie in der Umsetzung oder schulen Ihre Mitarbeiter.