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Auch der Betreiber einer Maschine hat Pflichten

Andreas Schunkert • Okt. 09, 2024

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein zentrales Anliegen in der Industrie. Maschinenbetreiber tragen eine entscheidende Verantwortung, um Gefahren zu minimieren und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Betreiberpflichten gehört die regelmäßige Prüfung der vorhandenen Schutzmaßnahmen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die Bedeutung dieser Prüfungen sowie die praktischen Schritte zur Umsetzung.

Rechtliche Grundlagen


In Deutschland sind die Betreiberpflichten für Maschinenbetreiber im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt. Diese Vorschriften verlangen von den Betreibern, dass sie sicherstellen, dass Maschinen und Anlagen sicher betrieben werden können. Hierzu zählen die Implementierung von Schutzmaßnahmen sowie deren regelmäßige Überprüfung.


Laut § 3 BetrSichV sind Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Diese Maßnahmen müssen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Dies beinhaltet sowohl technische Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzeinrichtungen) als auch organisatorische Maßnahmen (z. B. Schulungen).


Haben Sie z.B. eine kollaborierende Roboteranwendung in Ihrem Unternehmen, so sind Sie verpflichtet, die Wirksamkeit der Kollisionserkennung durch jährliche Wiederholungsmessungen zu prüfen und zu dokumentieren. Nutzen Sie Laserscanner oder Lichtgitter, so müssen Sie einmal pro Jahr prüfen, ob die Reaktions- und Anhaltezeit der Maschine noch den Anforderungen entspricht. Sie müssen eine jährliche Stoppzeit und Stoppwegmessung durchführen.


Bedeutung der regelmäßigen Prüfungen


Die regelmäßige Prüfung von Schutzmaßnahmen ist entscheidend, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Maschinen unterliegen Abnutzungs- und Alterungsprozessen, die ihre Sicherheit beeinträchtigen können. Ein Beispiel ist die Abnutzung von Schutzeinrichtungen, die den Zugang zu gefährlichen Bereichen der Maschine verhindern sollen.


Durch regelmäßige Prüfungen können Betreiber:


  1. Sicherheitsrisiken frühzeitig erkennen: Potenzielle Gefahren können identifiziert und behoben werden, bevor es zu Unfällen kommt.
  2. Rechtlichen Verpflichtungen nachkommen: Die Nichteinhaltung der Prüfpflichten kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Bußgeldern oder Haftung für Unfälle.
  3. Das Vertrauen der Mitarbeiter stärken: Ein sicheres Arbeitsumfeld fördert das Vertrauen und die Motivation der Mitarbeiter, was sich positiv auf die Produktivität auswirkt.


Praktische Umsetzung der Prüfungen


Um die Verpflichtungen zur regelmäßigen Prüfung der Schutzmaßnahmen effektiv umzusetzen, sollten Betreiber folgende Schritte in Betracht ziehen:


  1. Erstellung eines Prüfplans: Definieren Sie einen klaren Zeitrahmen für die Prüfungen basierend auf der Art der Maschinen und den spezifischen Risiken.
  2. Dokumentation: Führen Sie Protokolle über durchgeführte Prüfungen, festgestellte Mängel und durchgeführte Maßnahmen. Dies dient nicht nur der Nachverfolgbarkeit, sondern kann auch als Nachweis bei Audits oder Inspektionen dienen.
  3. Schulung der Mitarbeiter: Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter, die mit den Maschinen arbeiten, über die sicherheitsrelevanten Aspekte informiert sind und wissen, wie sie Schutzmaßnahmen überprüfen können.
  4. Zusammenarbeit mit Fachleuten: In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, externe Fachleute hinzuzuziehen, um die Prüfungen durchzuführen oder die Betreiber bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen.


Fazit


Die regelmäßige Prüfung von Schutzmaßnahmen ist eine essentielle Betreiberpflicht, die sowohl rechtliche als auch praktische Dimensionen hat. Durch die Implementierung eines strukturierten Prüfprozesses können Maschinenbetreiber nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch aktiv zur Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen. Ein sicheres Arbeitsumfeld ist nicht nur ein rechtliches Gebot, sondern auch ein fundamentaler Bestandteil erfolgreicher Unternehmensführung.


Sie haben Fragen zu diesem Thema oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Betreiberpflichten. Gerne bieten wir Ihnen eine jährliche Prüfung Ihrer Schutzmaßnahmen an. Wir führen die geforderten Kraft- und Druckmessungen an Ihrer kollaborierenden Roboterapplikation durch und Messen die Wirksamkeit Ihrer Laserscanner und Lichtgitter im Rahmen einer Stoppzeit und Stoppwegmessung. Sprechen Sie uns gerne an.

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Robotik erhält einen neuen Anstrich Seit 2011 und damit seit 12 Jahren ist die aktuelle Fassung der ISO 10218 in Ihren beiden Teilen erhältlich. Diese nach dem EU Harmonisierungskonzept auch als EN ISO 10218 übernommene Norm ist damit seit vielen Jahren der Anker der Robotik weltweit. In dieser Norm werden im Teil 1 die sicherheitstechnischen Anforderungen an Industrieroboter definiert und im Teil 2 erhalten Integratoren von Robotiklösungen Anweisungen, worauf sie bei der Integration von Roboterapplikationen zu achten haben. Die ISO 10218 ist daher in ihren beiden Teilen ein nicht weg zu denkender Bestsandteil der Automatisierung. Jedoch hat dich in den letzten 12 Jahren auch sehr viel auf dem Robotikmarkt getan. Neue Player sind auf dem Markt erschienen, andere haben sich verabschiedet. Neue Techniken, neue Ansätze, neue Funktionen, neue Sicherheitskonzepte usw. Der Markt im Bereich der Robotik ist einer der am stärksten wachsenden und damit auch ein Bereich, der ständigen Neuerungen und Anpassungen unterliegt. Die Anpassung der ISO 10218 auf diese neuen Gegebenheiten ist damit längst überfällig. 2024 wird es dann auch endlich so weit sein. Mit coronabedingten Verzögerungen wird bis Mitte des Jahres die Neufassung der ISO 10218 erwartet. Hervorheben muss man hier, dass es sich tatsächlich um eine Neufassung und nicht nur um eine Überarbeitung handelt, was speziell am Teil 2 der neuen Norm ersichtlich wird. In der neuen ISO 10218-2 wird dann nämlich nicht nur der Inhalte der alten ISO 10218-2, sondern zusätzlich noch die Inhalte der ISO/TS 15066 – Kollaborative Roboter ISO/TR 20218-1 – Greiforgane ISO/TR 20218-2 – Manuelle Be- und Entladestationen zu finden sein. Der neue Teil 2 wird damit auf ein mächtiges Dokument mit mehr als 250 Seiten anwachsen, welche es für Integratoren und Maschinenbauer in Zukunft umzusetzen gilt. Aber auch der Teil 1 wird sich in seiner Neufassung erheblich von seiner Vorgängerversion unterscheiden. Es wurden neue Strukturierungen geschaffen, Erkenntnisse der letzten 10-15 Jahren sind eingeflossen, es werden Unter-scheidungen gemacht, wo es vorher keine gab und die Frage nach dem Performance Level von Sicherheitsfunktionen wird weit komplexer als sie es vorher war. Änderungen in der ISO 10218-1 Natürlich können in diesem Artikel nicht sämtliche Änderungen im Teil 1 aufgezeigt werden. Aber die gravierendsten und wichtigsten Neuerungen wollen wir hier kurz darlegen. Komplette Neustrukturierung des Abschnitts 5 – „Design Anforderungen und Schutzmaßnahmen “ Neuer Anhang mit der Darstellung der verschiedenen Räume rund um einen Roboter Neue Anlage zur Ermittlung des benötigten PL für verschiedene Sicherheitsfunktionen Unterscheidung in zwei Roboterklassen und daraus folgenden unterschiedlichen Perfomance Level sowie unterschiedliche benötigte Sicherheitsfunktionen Neue verpflichtende Sicherheitsfunktionen Normal Stop/Operational Stop Start Interlock Restart Interlock Speziell die neu hinzugekommenen Sicherheitsfunktionen bedürfen einiger Erläuterungen, da man sich hier sicher erst einmal fragt, wozu diese dienen. Alle drei neuen Sicherheitsfunktionen wurden deshalb in die ISO 10218-1 mit aufgenommen, weil diese Funktion von der Maschinenrichtlinie (MRL) gefordert wird. Eine Harmonisierung ohne diese Funktionen in der neuen Norm zu berücksichtigen wäre daher voraussichtlich fehlgeschlagen. Die Normal Stop Funktion spiegelt letztlich die Anforderung wieder, eine Anlage auszuschalten, unbeobachtet zurück lassen zu können und dabei sicher zu stellen, dass die Anlage nicht aus irgend einem Grund wieder anläuft. Oft wird dies z.Z. mit der Betätigung des Not-Halt-Tasters sicher gestellt. Wer kennt es nicht - Der Mitarbeiter geht ins Wochenende und betätigt davor erst einmal den Not-Halt um sicher zu sein, dass die Anlage übers Wochenende nicht plötzlich unerwartet anläuft. Da ein Not-Halt-Taster und eine Not-Halt-Funktion aber nur für Notfälle und nicht für einen regelmäßigen Gebrauch vorgesehen ist, wird von der MRL eben eine solche Normal Stop Funktion gefordert. Der Start Interlock soll sicherstellen, dass ein Roboter nach dem Einschalten oder dem Wiederherstellen der Spannungsversorgung nicht sofort anläuft. Es muss hier erst eine bewusste Handlung durchgeführt werden, bevor sich der Roboter bewegt. Der Restart Interlock wird z.B. bei der Betriebsartumschaltung benötigt und stellt sicher, dass ein Roboter z.B. nach dem Umschalten von Manuell auf Automatik nicht direkt im Automatikmodus anläuft, sondern auch hier zuerst eine bewusste Handlung durchgeführt werden muss, damit die Bewegungen des Automatik-programms gestartet werden. Änderungen in der ISO 10218-2 Wie oben bereits erläutert, wächst der neue Teil 2 der ISO 10218 auf etwa das Dreifache des Inhalts der Vorgängerversion aus dem Jahr 2011. Dies alleine wird es, für einen Integrator einer Roboterapplikation, in Zukunft sicher nicht einfach machen alle normativen Vorgaben zu kennen und umzusetzen. Jedoch ist die Robotik leider über die letzten Jahre immer komplexer geworden, weswegen es unabwendbar war, dass sich dies im Inhalt der ISO 10218 widerspiegelt. Ein wenig Hilfe soll jedoch ein weiteres Dokument bringen, welches ebenfalls im Laufe des Jahres 2024 veröffentlicht werden soll. Der ISO/TR 20218-3 soll bei komplexen und schwer verständlichen Themen der ISO 10218-2 noch einmal weitere Infos und Erläuterungen geben und dem Integrator hier dabei helfen, seine Applikation entsprechend der Norm umzusetzen. Ein Integrator ist mit der Veröffentlichung der neuen ISO 10218-2 gut beraten, entsprechende Weiterbildungen zu der neuen Norm zu besuchen oder einen externen Experten ein prüfendes Auge auf die Sicherheit seiner Applikation werfen zu lassen. Der neue ISO/TR 20218-3 Wie bereits erläutert, hat das ISO-Normungsgremium TC 299 WG3 neben der neuen ISO 10218-1 und -2 noch einen neuen ISO/TR 20218-3 erarbeitet, welcher Hilfestellung im Umgang und der Anwendung mit dem Teil 2 der ISO 10218 geben soll. In diesem TR wird in einzelnen Abschnitten noch einmal explizit auf die folgenden Themen eingegangen: Normal Stop / Operational Stop Manual Mode und High Speed manual mode Sicherheitsfunktionen Single Point of Control Start- und Restartinterlock Reset einer Sicherheitsfunktion Mode-Activation vs. Mode-Selection Räume und Modi – Der Sicherheitsbereich kann dynamisch sein Cybersecurity Weitere Hilfestellung zur Thematik rund um die Kraft- und Leistungsbegrenzung Man stellt bei der Betrachtung der vorgenannten Themen sehr schnell fest, dass auch in diesem Dokument viele Informationen enthalten und veröffentlicht werden. Es ist daher jedem Integrator von Robotikapplikationen absolut zu empfehlen, in Zukunft nicht nur die ISO 10218-2 sondern auch diesen neuen ISO/TR 20218 griffbereit zu haben.
von Andreas Schunkert 10 Okt., 2023
Risikobeurteilungen sind ein wichtiger Bestandteil des Maschinenbaus und spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Durch eine systematische Bewertung und Analyse von potenziellen Gefährdungen können Unternehmen Risiken minimieren, Arbeitsunfälle verhindern und die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und Vorschriften gewährleisten. In diesem Artikel wird wir die Bedeutung der Risikobeurteilung von Maschinen noch einmal herausgestellt und verdeutlicht.
von Andreas Schunkert 26 Sept., 2023
2004 und damit vor fast 20 Jahren wurde der erste kollaborative Roboter, der LBR 3 verkauft. Da sollte man doch meinen, dass wir heute im Jahr 2023 kollaborative Roboter sicher einsetzen können und es umfängliche Regeln gibt, welche den Einsatz in den unterschiedlichsten Applikationen genau definieren. Leider ist es jedoch nicht ganz so. Zwar wurde 2016 (12 Jahre nach dem ersten Cobot auf dem Markt) die ISO TS 15066, mit Regeln für die Anwendung von kollaborativen Roboterapplikationen, veröffentlicht. Jedoch unterscheidet diese in ihrer Betrachtung nicht wirklich Applikationen bei denen ein Cobot tatsächlich 24/7 Seite an Seite mit einem Mitarbeiter zusammen arbeitet und solche Anwendungen, bei denen der Roboter zwar ohne Schutzzaun arbeitet aber eigentlich weit und breit kein Mitarbeiter in der Nähe ist. Schaut man in die ISO 12100 - Sicherheit von Maschinen - Risikobeurteilung und Risikominderung, so findet man dort, dass sich das Risiko aus den Faktoren "Schwere der möglichen Verletzung" und der "Wahrscheinlichkeit des Auftretens" zusammen setzt. Im letzteren Faktor sind die Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich, die Frequenz mit der man in den Gefahrenbereich eintritt und die Möglichkeit der Vermeidung des Schadens inkludiert. Schaut man nun in die ISO TS 15066, so findet sich dort in der Anlage A eine Auflistung an Kräften und Drücken welche den Schmerzeintritt definieren. Diese Werte werden nun seit Jahren für alle kollaborierenden Applikationen gleicher-maßen heran gezogen und als Obergrenze gesetzt. Ganz gleich ob die Applikation eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Kollision zwischen Mensch und Roboter aufweist, da sich ein Mitarbeiter im normalen Arbeitsprozess ständig in der Nähe des Roboters aufhält, oder ob die Wahrscheinlichkeit eher gering ist, da der Cobot für sich alleine arbeitet und nur alle paar Stunden mal ein Mitarbeiter vorbei schaut und z.B. ein neues Tray bei einer Maschinenbeladung einlegt. Das Betrachten beider Applikationen mit den gleichen Maximalwerten für Kraft und Druck kommt mit Hinblick auf die oben beschriebene Ermittlung des Risikos nach ISO 12100 dem berühmten Vergleichen von Äpfel und Birnen gleich! Nehmen Sie einmal an, sie bewerten die Klemmung einer Hand nach der oben genannten ISO TS 15066. Nachfolgend ist hierzu ein Auszug aus der Anlage 1 dargestellt. Wie Sie sehen, wird hier die maximale Kraft mit 140N für eine Klemmung und einem transienten Faktor von 2 beziffert. Der transiente Faktor bezieht sich dabei auf eine zulässige Überhöhung in den ersten 0,5 Sekunden. Es dürfte so also bei einer Messung in einer Applikation 280N in den ersten 0,5 Sekunden auftreten und 140N nach 0,5 Sekunden. Liegt einer der beiden gemessenen Werte über diesen Werten so wäre die Applikation nach dieser Technischen Spezifikation (TS) als nicht sicher zu bewerten.
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